Kontakt
Kagerer Heizung - Sanitär GmbH
Gundelfinger Straße 25
90451 Nürnberg
Homepage:www.kagerer-gmbh.com
Telefon:0911 642 642 2
Fax:0911 642 651 6

Trinkwasser­verordnung

Trinkwasser muss sauber sein! Aus diesem Grund muss es regel­mäßig überprüft werden.

Schließlich nutzen wir Trinkwasser nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toiletten­spülung), sondern auch zum Kochen, zur Körper­pflege und (wie der Name besagt) zum Trinken.

Trinkwasserverordnung

Die Qualität des Trink­wassers ist nicht nur abhängig vom Härte­grad etc.: auch alte oder beschädigte Leitungen und Mängel an Zapf­stellen können sie immens beein­trächtigen. Die An­forderungen an u.a. Werkstoffe und Trink­wasser­installationen werden durch die Trink­wasser­verord­nung (TrinkwV) geregelt.

Zum 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Ände­rung der Trink­wasser­verordnung in Kraft. Seit­dem gab es immer wieder Ergänzungen mit zahlreichen Neuerungen in diesem Bereich. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Trink­wasser­verordnung näher vor.

In der Trink­wasser­verordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:

  • Arbeit an Trinkwasser­installationen nur von Fach­unternehmen
  • selbstständige, regelmäßige Wartung für unter­suchungs­pflichtige Groß­anlagen
  • bauliche Trennung von Trink­wasser- und Nicht­trink­wasser­installationen
  • Kennzeichnungs­pflicht von Nicht­trinkwasser­anlagen
  • Entnahme von Trink­wasser­proben für mikro­biologische und chemische Unter­suchungen nur vom zertifizierten Fach­mann
  • Untersuchungs- und Aufzeichnungs­pflichten

Was zählt als Trink­wasser?

Unter Trinkwasser versteht man im Allgemeinen Wasser, welches für den mensch­lichen Gebrauch gedacht ist. Hierbei gibt es Aus­nahmen von dieser all­ge­mein gehaltenen Regel. Wasser, welches sich zum Bei­spiel in Geräten befindet, für die eine Sicherheits­vorrichtung vor­geschrieben ist, ist davon nicht betroffen. Einige Überlauf­garni­turen und Wannen­armaturen mit eingebauter Sicherung können diese Prämissen erfüllen.

Diese und andere Ausnahme­regelungen müssen also beachtet werden. In Paragraph 3 ist genau geregelt, was genau mit Trink­was­serinstallation, einer gewerb­lichen oder öffentlichen Nutzung gemeint ist.

Was zählt als Trinkwasser

Informationen für private Bauherren

Eine Untersuchung ist bei Ihnen nicht gesetzlich vor­geschrieben, aber ratsam. Bestimmte Signale sollten zudem beachtet werden. Auch, wenn für Installationen im Bereich Trink­wasser bei Ein- und Zwei­familien­häusern keine generelle Pflicht besteht, die Anlagen auf Legionellen unter­suchen zu müssen, sollten Sie ein­mal über einen Trink­wasser-Check nachdenken. So sind Sie auf der sicheren Seite. Außer­dem sollten Sie folgende Signale dringend beachten:

  • Sie hören merkwürdige Geräusche beim Ent­nehmen von Wasser und bemerken zudem Druck­schwankungen bei der Entnahme.
  • Ihre Trinkwasser­installations­anlage benötigt außer­gewöhnlich lange, bis kaltes oder warmes Wasser aus den Leitungen kommt.
  • Sie vermuten bereits eine Konta­mi­nierung mit Keimen.

Informationen für Mieter

Alle Installationen im Bereich Trink­wasser in Gebäuden mit mehr als zwei Wohn­einheiten müssen in regel­mäßigem Turnus vom Vermieter ver­pflich­tend auf Legionellen unter­sucht werden, wenn:

  • eine Großanlage zur Trink­wasser­erwärmung installiert ist.
  • Anlagen installiert sind, die eine Vernebelung (z.B. Duschen) des Wassers möglich machen.

Ihr Vermieter ist für die Über­prüfung des Trink­wassers zuständig. Sie, als Mieter, können Ihren Vermieter auf diese Pflicht aufmerk­sam machen. Sollte bei einer Untersuchung eine Konta­minierung (Verunreinigung) des Trink­wassers fest­gestellt werden, ist Ihr Ver­mieter unverzüg­lich zu Gegen­maß­nahmen verpflichtet.

Was ist eine untersuchungs­pflichtige Anlage?

Als untersuchungs­pflichtige Trinkwasser­anlage gelten bestimmte Groß­anlagen, die meist in größeren Wohn­objekten installiert sind. Ein- und Zweifamilien­häuser sind von der Untersuchungs­pflicht ausgenommen. Die betroffenen Groß­anlagen sind Anlagen zur Erwärmung von Trink­wasser mit mehr als 400 Litern (Speicher­volumen). Dies gilt ebenso bei Warm­wasser­leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt bei der längsten Rohr­leitung.

Es reicht, wenn eines der Kriterien erfüllt ist. Folglich ist eine untersuchungs­pflichtige Großanlage auch eine Trinkwasser­anlage, die zwischen der am weitesten entfernten Wasser­entnahme­stelle und dem Gerät zur Erwär­mung des Wassers mehr als 3 Liter Wasser­inhalt beinhaltet.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind eine im Wasser lebende Bakterien­art, die die sogenannte Legionärs­krankheit auslösen können. Die besten Bedingungen für diese Bakterien sind im Bereich von 25 bis 50 °C mit einer geringen Frisch­wasser­zufuhr.

Wenn das Wasser nebelig zerstäubt wird, wie z. B. in einer Klima­anlage oder beim Du­schen (Was­ser­dampf), besteht die Möglichkeit, dass die Bakterien in tiefe Lungenbereiche ein­drin­gen.

Tipps zur Trinkwasserverordnung

Weitere Videos

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG

Zum Seitenanfang