Trinkwasserverordnung
Trinkwasser muss sauber sein! Aus diesem Grund muss es regelmäßig überprüft werden.
Schließlich nutzen wir Trinkwasser nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toilettenspülung), sondern auch zum Kochen, zur Körperpflege und (wie der Name besagt) zum Trinken.
Die Qualität des Trinkwassers ist nicht nur abhängig vom Härtegrad etc.: auch alte oder beschädigte Leitungen und Mängel an Zapfstellen können sie immens beeinträchtigen. Die Anforderungen an u.a. Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.
Zum 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Seitdem gab es immer wieder Ergänzungen mit zahlreichen Neuerungen in diesem Bereich. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Trinkwasserverordnung näher vor.
In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:
- Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
- selbstständige, regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
- Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten
Was zählt als Trinkwasser?
Unter Trinkwasser versteht man im Allgemeinen Wasser, welches für den menschlichen Gebrauch gedacht ist. Hierbei gibt es Ausnahmen von dieser allgemein gehaltenen Regel. Wasser, welches sich zum Beispiel in Geräten befindet, für die eine Sicherheitsvorrichtung vorgeschrieben ist, ist davon nicht betroffen. Einige Überlaufgarnituren und Wannenarmaturen mit eingebauter Sicherung können diese Prämissen erfüllen.
Diese und andere Ausnahmeregelungen müssen also beachtet werden. In Paragraph 3 ist genau geregelt, was genau mit Trinkwasserinstallation, einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung gemeint ist.
Informationen für private Bauherren
Eine Untersuchung ist bei Ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ratsam. Bestimmte Signale sollten zudem beachtet werden. Auch, wenn für Installationen im Bereich Trinkwasser bei Ein- und Zweifamilienhäusern keine generelle Pflicht besteht, die Anlagen auf Legionellen untersuchen zu müssen, sollten Sie einmal über einen Trinkwasser-Check nachdenken. So sind Sie auf der sicheren Seite. Außerdem sollten Sie folgende Signale dringend beachten:
- Sie hören merkwürdige Geräusche beim Entnehmen von Wasser und bemerken zudem Druckschwankungen bei der Entnahme.
- Ihre Trinkwasserinstallationsanlage benötigt außergewöhnlich lange, bis kaltes oder warmes Wasser aus den Leitungen kommt.
- Sie vermuten bereits eine Kontaminierung mit Keimen.
Informationen für Mieter
Alle Installationen im Bereich Trinkwasser in Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten müssen in regelmäßigem Turnus vom Vermieter verpflichtend auf Legionellen untersucht werden, wenn:
- eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung installiert ist.
- Anlagen installiert sind, die eine Vernebelung (z.B. Duschen) des Wassers möglich machen.
Ihr Vermieter ist für die Überprüfung des Trinkwassers zuständig. Sie, als Mieter, können Ihren Vermieter auf diese Pflicht aufmerksam machen. Sollte bei einer Untersuchung eine Kontaminierung (Verunreinigung) des Trinkwassers festgestellt werden, ist Ihr Vermieter unverzüglich zu Gegenmaßnahmen verpflichtet.
Was ist eine untersuchungspflichtige Anlage?
Als untersuchungspflichtige Trinkwasseranlage gelten bestimmte Großanlagen, die meist in größeren Wohnobjekten installiert sind. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Die betroffenen Großanlagen sind Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser mit mehr als 400 Litern (Speichervolumen). Dies gilt ebenso bei Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt bei der längsten Rohrleitung.
Es reicht, wenn eines der Kriterien erfüllt ist. Folglich ist eine untersuchungspflichtige Großanlage auch eine Trinkwasseranlage, die zwischen der am weitesten entfernten Wasserentnahmestelle und dem Gerät zur Erwärmung des Wassers mehr als 3 Liter Wasserinhalt beinhaltet.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind eine im Wasser lebende Bakterienart, die die sogenannte Legionärskrankheit auslösen können. Die besten Bedingungen für diese Bakterien sind im Bereich von 25 bis 50 °C mit einer geringen Frischwasserzufuhr.
Wenn das Wasser nebelig zerstäubt wird, wie z. B. in einer Klimaanlage oder beim Duschen (Wasserdampf), besteht die Möglichkeit, dass die Bakterien in tiefe Lungenbereiche eindringen.
Tipps
- Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht, raten wir zu einem Trinkwasser-Check, den wir bei Ihnen durchführen können.
- Den „Stammtext Trinkwasserverordnung und Legionellen“ finden Sie hier.
- Die Broschüre des Umweltamts „Rund um das Trinkwasser“ finden Sie hier.
- Die Broschüre des Umweltamts „Trinkwasser aus dem Hahn“ finden Sie hier.
- Die Broschüre des Umweltamts „Gesundes Trinkwasser aus dem eigenen Brunnen“ finden Sie hier.